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   BVerwG, 31.10.2001 - 3 B 61.01   

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https://dejure.org/2001,16150
BVerwG, 31.10.2001 - 3 B 61.01 (https://dejure.org/2001,16150)
BVerwG, Entscheidung vom 31.10.2001 - 3 B 61.01 (https://dejure.org/2001,16150)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Oktober 2001 - 3 B 61.01 (https://dejure.org/2001,16150)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begriff des Verfolgten - Anforderungen an die Darlegung einer zur Revisionszulassung berechtigenden Verfahrensrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 31.10.2001 - 3 B 61.01
    Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 6. August 2000 - BVerwG 3 C 34.99 - (Buchholz 115 Nr. 29 S. 24) in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 54, 341, 357) zu den tatbestandlichen Voraussetzungen einer politischen Verfolgung ausgeführt, dass das Rechtsgut der ungehinderten beruflichen Betätigung schwerwiegend beeinträchtigt worden sein muss, um eine Ausgrenzung des Einzelnen und damit eine politische Verfolgung im Einzelfall in Betracht ziehen zu können.
  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 34.99

    Verfolgungszeit; soziale Gleichwertigkeit beruflicher Tätigkeit; Einkommen;

    Auszug aus BVerwG, 31.10.2001 - 3 B 61.01
    Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 6. August 2000 - BVerwG 3 C 34.99 - (Buchholz 115 Nr. 29 S. 24) in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 54, 341, 357) zu den tatbestandlichen Voraussetzungen einer politischen Verfolgung ausgeführt, dass das Rechtsgut der ungehinderten beruflichen Betätigung schwerwiegend beeinträchtigt worden sein muss, um eine Ausgrenzung des Einzelnen und damit eine politische Verfolgung im Einzelfall in Betracht ziehen zu können.
  • BVerwG, 02.01.1997 - 8 B 240.96

    Ausschluss der Regeln der Teilunanfechtbarkeit aus den §§ 121, 70

    Auszug aus BVerwG, 31.10.2001 - 3 B 61.01
    welche Tatsachen auf der Grundlage der materiellrechtlichen Auffassung des Gerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen zur Verfügung gestanden hätten, aufgrund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Beweisaufnahme dem Instanzgericht hätte aufdrängen müssen, welches Ergebnis diese Beweisaufnahme voraussichtlich erbracht hätte, inwiefern das Instanzurteil unter Zugrundelegung seiner materiellrechtlichen Auffassung auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann und dass die Nichterhebung des Beweises vor dem Tatsachengericht rechtzeitig gerügt worden ist (vgl. u.a. Beschluss vom 2. Januar 1997 - BVerwG 8 B 240.96 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.02.2006 - 10 S 4.05

    Voraussetzungen für die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage

    Richtig ist zwar, dass eine Nutzungsänderung bereits dann vorliegt, wenn einer Anlage oder Einrichtung auch nur teilweise eine neue Zweckbestimmung gegeben wird (OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 15. Februar 2002 - 3 B 61/01.Z -).
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